Aktuelle Information im Zusammenhang mit CoVID-19:

Oberstes Ziel für uns ist die Gesundheit und Sicherheit unserer MitarbeiterInnen, MandantInnen sowie unserer GeschäftspartnerInnen.

Es ist für uns als Rechtsanwaltskanzlei selbstverständlich, dass wir die Vorgaben der Regierung beachten und sämtliche – uns möglichen - Maßnahmen treffen, um eine Ansteckung mit COVID-19 zu minimieren bzw. zu verhindern. Gleichzeitig aber versuchen wir, die rechtliche Beratung und Unterstützung unserer MandantInnen bestmöglich zu gewährleisten, weshalb es erforderlich war, nachstehende Maßnahmen zu setzen:

  • Umfassende Hygiene- und Verhaltensanweisungen an unsere MitarbeiterInnen sowie räumliche Trennung einzelner Abteilungen
  • (wenn seitens der Mandanten möglich) Durchführung von Besprechungen via Video- bzw Telefonkonferenzen (zB Skype)
  • Verschiebung nicht zwingend notwendiger Besprechungen
  • Absage sämtlicher Veranstaltungen


Wir bemühen uns, innerhalb unserer technischen Möglichkeiten sämtliche Besprechungen via Video- bzw Telefonkonferenz durchzuführen und somit weiterhin für Ihre rechtliche Beratung und Unterstützung zur Verfügung zu stehen.

Für nun aufkommende Rechtsfragen im Zusammenhang mit COVID-19 und dessen Auswirkungen auf Rechtsverhältnisse welcher Art auch immer (Dienstverträge, Gesellschaftsverträge, Vertragseinhaltung bzw. Stornierungsmöglichkeiten, Rücktrittsrechte etc.) können Sie uns gerne kontaktieren.

Sofern Sie uns telefonisch nicht erreichen können, zögern Sie nicht, eine Nachricht an office@hegh.at zu senden. Wir werden Sie nach Erhalt der Nachricht ehest möglich kontaktieren.

Wir sind sicher, dass wir trotz der getroffenen Maßnahmen unsere Leistungen fristgerecht und ohne wesentliche Einschränkungen in Ihrem Sinne erbringen können.

Hawel - Eypeltauer - Gigleitner - Huber  & Partner Rechtsanwälte GesbR - Rechtsanwaltskanzlei

Wir sind eine der führenden Kanzleien in Österreich auf den Gebieten des Immobilienrechts, Arbeitsrechts und des Luftfahrtrechts, bieten Ihnen aber auf allen Ebenen des Zivilrechts, Wirtschaftsrechts und darüber hinaus eine kompetente Betreuung und Vertretung.

Auf 3 Etagen betreuen Sie in den 2005 neu errichteten und modern ausgestatteten Räumlichkeiten 10 Juristen und ebensoviele Damen im Assistenzbereich. Unsere EDV gewährleistet einen umfassenden Datenzugriff in die in Österreich zur Verfügung stehenden einschlägigen Datenbanken wie Grundbuch, Firmenbuch, Exekutionsbehelfe uvm. insbesondere in die Rechtsdatenbanken RIS und RDB.

Wussten Sie, dass ...

… bei Verwendung von AGB unbedingt darauf geachtet werden sollte, dass diese bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart werden?

… es bei der neuen Immobilienertragsteuer darauf ankommt, wann Sie das zu verkaufende Grundstück zu welchem Preis erworben haben?

… nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes die Immobilienmaklerprovision zurückzuzahlen ist, wenn der Kaufvertrag (nicht einvernehmlich) storniert bzw. angefochten wird?

… nicht jedes Abhandlungsverfahren notwendigerweise von einem Notar als Gerichtskommissär durchzuführen ist? Die schriftliche Abhandlungspflege kann vor allem bei unstreitigen Abhandlungsverfahren auch von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl bearbeitet werden.

… Rechtsanwälte im Rahmen ihrer umfassenden Rechtsberatungstätigkeit insbesondere auch jede Art von Verträgen, nämlich Kauf-, Übergabs- und Schenkungsverträge sowie Wohnungseigentumsverträge errichten und grundbücherlich durchführen?

… der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung insbesondere zur Abdeckung des KFZ- und Lenkerrisikos unbedingt empfehlenswert ist?

… Geschäftsführer im Regelfall Angestellte sind und ihre Ansprüche beim Arbeitsgericht durchsetzen können?

… beim Abschluss von Mietverträgen die Aufkündigungsmöglichkeit auf Seiten des Vermieters gesetzlich erheblich eingeschränkt ist? Es sollte daher zur Frage der Anwendbarkeit der Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes und zur Möglichkeit der Befristung von Mietverträgen jedenfalls eine rechtsanwaltliche Auskunft eingeholt werden, da anderenfalls die Gefahr besteht, dass eine vereinbarte Befristung des Mietverhältnisses rechtsunwirksam ist und der Mieter zum vereinbarten Mietvertragsende die Räumlichkeiten nur bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes (Nichtbezahlung des Mietzinses, grob ungehöriges Verhalten etc.) räumen müsste.

… Sie sich rechtzeitig vor einer geplanten Kündigung oder Entlassung eines Arbeitnehmers an einen Rechtsanwalt wenden sollten? Nur so können Sie unliebsame Überraschungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vermeiden.

… Sie unbedingt vor der Nutzung von Werken welcher Art auch immer (Muster, bildliche oder zeichnerische Darstellungen etc.) Rat von Ihrem Rechtsanwalt einholen sollten? Urheberrechtliche Fragen sind unbedingt vor einer solchen Nutzung zu besprechen und zu klären.

… nicht jede registrierte Marke Schutz bietet - und nicht jedes Unternehmenskennzeichen ohne Markenregistrierung schutzlos ist? Internationale Markenabkommen ermöglichen den Markenschutz in den für Sie als Markt wichtigen Ländern durch nur eine einzige (internationale) Anmeldung.

 

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